Ab dem 01.01.2013 können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger auswählen
Sie möchten den Schornsteinfeger wechseln!?
Hiermit möchte ich Ihnen noch ein paar Informationen zur Änderung geben.
Sie wechseln nicht komplett den Schornsteinfeger!
Es wird unterschieden zwischen hoheitlichen Aufgaben und nicht hoheitlichen Aufgaben.
Hoheitliche Aufgaben dürfen nur vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden
Bauabnahmen (neue Heizungen Kaminöfen, Schornsteine) und Feuerstättenschau 2 mal in 7 Jahren.
Bei Änderungen an den Feuerstätten oder einer Nutzungsänderung, Eigentümerveränderung, muss ein Feuerstättenbescheid ausgestellt werden (vom Bezirksschornsteinfeger). Durch Verordnung des Gesetzgebers sind Feuerstättenbescheide für Sie kostenpflichtig.
Nicht hoheitliche Aufgaben
In diesem Bescheid sind nicht hoheitliche Tätigkeiten aufgeführt, wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung. Diese Tätigkeiten dürfen Sie als Hauseigentümer von einen anderen Schornsteinfeger durchführen lassen.
Andernfalls sind Sie ab Januar 2013 als Eigentümer dafür verantwortlich und haftbar, dass alle im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zusätzlich sind Sie verantwortlich für die Übermittlung der Daten der mittels eines speziell dafür vorgegebenen Formblattes. Der Gesetzgeber möchte hierdurch ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten.
Die Entscheidung liegt jetzt bei jedem einzeln Kunden (Hausbesitzer), ob er einen anderen Schornsteinfeger für die nicht hoheitlichen Aufgaben beauftragt.
Wenn Sie den Wunsch haben zu wechseln, schicken Sie mir bitte eine Kopie Ihres letzten Feuerstättenbescheides zu.
Sie müssen sich selbst um nichts kümmern, wenn Sie mich beauftragen.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass alle gesetzlichen Fristen und Vorgaben eingehalten werden,
und gewährleisten, dass Ihre Feuerungsanlagen weiterhin sicher und effizient sind.
In der Hoffnung, Sie verständlich über die Änderungen informiert zu haben.